Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz, bevor Sie zum ersten Mal in diesem Jahr aufs Motorrad steigen!
Der Frühling beschert uns die ersten Sonnenstrahlen und angenehme Temperaturen. Das schöne Wetter mit blauem Himmel und Sonnenschein lädt zum Motorradfahren ein. Die Motorradsaison geht wieder los! Bevor Sie auf Ihr Motorrad steigen, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz überprüfen, um im Falle eines Sturzes oder Motorradunfalls abgesichert zu sein.
Die Motorrad-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und kommt nach einem selbstverschuldeten Unfall für den Schaden des Unfallgegners auf. Zusätzlichen Schutz bietet eine Kaskoversicherung. Hier wird zwischen Teilkasko- und Vollkaskoschutz unterschieden. Bei Neumaschinen oder besonders wertwollen Bikes ist eine Vollkaskoversicherung anzuraten.
Wenn Wohnung oder Auto nach einem schweren Unfall behindertengerecht umgebaut werden müssen, kann zum Beispiel eine "einmalige Kapitalleistung" der Unfallversicherung helfen.
Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ratsam sein. Denn kann nach einem Unfall der Beruf nicht mehr ausgeübt werden, droht das "finanzielle Aus und der Abstieg in die Armut". Die Versicherungssumme sollte in Abhängigkeit des Verdienstes gewählt werden.
Mit einer Risikolebensversicherung können im Todesfall die Hinterbliebenen finanziell abgesichert werden. Im Todesfall der versicherten Person wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Summe sollte in Abhängigkeit des Verdienstes, vorhandener Vermögenssituation sowie Versorgungsansprüchen der Hinterbliebenen gewählt werden.
Die Krankenversicherung, welche ebenfalls zu den Pflichtversicherungen gehört, übernimmt die anfallenden OP- und Behandlungskosten nach einem Unfall. Wenn Sie Wert auf ein eigenes Krankenzimmer sowie die Behandlung vom Chefarzt legen, lohnt es sich über eine Krankenhaus-Zusatzversicherung nachzudenken. Außerdem könnte eine Krankentagegeldversicherung in Betracht gezogen werden. Diese Versicherung stellt sicher, dass auch nach 6 Wochen Krankschreibung weiterhin Gehalt gezahlt wird.