Mit knapp 67 % fühlt sich die Mehrheit der Studierenden und Auszubildenden in Deutschland gestresst. Bei den Auszubildenden spüren 66 % und bei den Studierenden 67 % der Befragten Stress.1 |
Die Folgen von Stress - wie beispielsweise psychovegative Erschöpfungszustände, Depressionen oder Herz-/Kreislauferkrankungen - können im Ernstfall zu einer Berufsunfähigkeit (BU) führen. Statistisch gesehen ist jeder vierte Mensch im Laufe des Lebens von einer Berufsunfähigkeit betroffen.2 Auffällig ist, dass psychische Erkrankungen seit Jahren zunehmen und heute mit 39 % die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit darstellen, Herz-/Kreislauferkrankungen verursachen 9 %. Wenn es zum Ernstfall kommt und Berufsunfähigkeit eintritt, können Sie nur auf geringe oder im schlimmsten Fall auf gar keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung hoffen, sodass finanzielle Engpässe entstehen können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Swiss Life für Studierende und Azubis (Swiss Life BU 4U) bietet Ihnen bereits in jungen Jahren einen Rundum-BU-Schutz, finanzielle Sicherheit im Ernstfall und ermöglicht einen Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben. |
Günstige Beiträge |
Unabhängig davon, welchen Beruf Sie später einmal ausüben, sichern Sie sich schon jetzt dauerhaft die günstigen Beiträge. |
Nachversicherungsgarantie |
Sie haben die Möglichkeit, den Versicherungsumfang Ihres Vertrags ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen:
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Zahlungsüberbrückung (BUprotect) |
Wenn es finanziell mal eng wird, können Sie den Beitrag bis zu 36 Monate lang auf fünf Euro monatlich reduzieren. Dabei bleiben 70 % der BU-Rente versichert. So überbrücken Sie z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Vollzeitweiterbildungen oder auch ein Sabbatical. |
Akuthilfe |
Sie erhalten eine Akuthilfe in Höhe der vereinbarten monatlichen BU-Rente für eine Dauer von zwölf Monaten, wenn bei Ihnen eine der definierten schweren Krankheiten diagnostiziert wurde (z. B. Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall). Der Leistungsanspruch endet nicht, auch wenn sich der Gesundheitszustand innerhalb dieser Zeit verbessert. |
Kein Verweis auf eine andere Tätigkeit |
Sie sind bereits während der Ausbildung oder dem Studium rundum geschützt und wir verzichten im Leistungsfall auf den Verweis auf eine andere Tätigkeit. |
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss das Gesamtpaket stimmen: seriöser Versicherer, starkes Produkt und hervorragende Services.
Das bietet Swiss Life – überzeugen Sie sich selbst:
Einfacher Zugang
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Preiswerte Beiträge
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Lückenloser Schutz
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Beruf: Auszubildender Mechatroniker
BU-Absicherung: Ausbildungstarif MetallBerufsunfähigkeitsschutz
Alter bei BU-Eintritt: 20 Jahre
Tätigkeiten: Montage-, Demontage- oder Reparaturarbeiten im Stehen (300 Min.), in gebückter Haltung (60 Min.), in Zwangshaltungen (z. B. über Kopf) (60 Min.), Beschaffung von Waren, Gütern und Material, dabei Heben und Tragen von Lasten über 10 kg (20 Min.), Reinigung und Pflege von Arbeitsgeräten, Maschinen und Einrichtungen (10 Min.)
Gesamtarbeitszeit: 7,5 Stunden pro Arbeitstag
Diagnose: Epilepsie
Leistung: Swiss Life bezahlt eine monatliche BU-Rente3
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Beruf: Studentin
BU-Absicherung: Ausbildungstarif der Swiss Life BU
Alter bei BU-Eintritt: 26 Jahre
Tätigkeiten: Teilnahme am Unterricht (180 Min.), Vorbereitung auf das Staatsexamen (160 Min.), Unterrichtsvorbereitung (60 Min.)
Gesamtarbeitszeit: 6,7 Stunden an 5 Tagen die Woche
Diagnose: Mamma-Karzinom
Funktionbeeinträchtigung: Zum Zeitpunkt der Feststellung der Erkrankung befand sich die Versicherte gerade mitten in den Abschlussprüfungen. Aufgrund der Erkrankung war sie über einen Zeitraum von neun Monaten nicht in der Lage, ihr Studium fortzusetzten bzw. ihr Staatsexamen abzuschließen
Leistung: Swiss Life hat eine monatliche BU-Rente für neun Monate bezahlt3
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Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen und können sich einen Überblick verschaffen.
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¹YouGov Stress-Studie im Auftrag von Swiss Life, Juni 2023 ²Quelle: https://aktuar.de/politik-und-presse/pressemeldungen/Seiten/Pressemeldung.aspx?FilterField1=ID&FilterValue1=122 ³Die Entscheidung, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, sowie die Anerkennung der Leistungspflicht erfolgte jeweils im Hinblick auf die konkreten Umstände des Einzelfalls. Aus den genannten Beispielen... [ mehr ]